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Vorlesungsverzeichnis

Besonderes Verwaltungsrecht

Inhalte des Fachs

  • Grundlagen der kommunalen Selbstverwaltung, Selbstverwaltungsgarantie,
  • Rechtsgrundlagen der kommunalen Selbstverwaltung (Grundgesetz, Landesrecht),
  • Begriff, Wesensmerkmale und Rechtsstellung der Kommunen,
  • Aufbau, Aufgaben und Organe der Gemeinden bzw. Gemeindeverbände,
  • Finanzwirtschaft der Gemeinden bzw. Gemeindeverbände (Haushaltssatzung, Haushaltsplan),
  • Wirtschaftliche Betätigung der Gemeinden einschließlich kommunaler Zusammenarbeit,
  • Gemeindeaufsicht mit Rechtsschutz,
  • Bezirksverfassung (Bezirksverwaltungsgesetz),
  • Rechtsstellung der Bezirke im Verwaltungsaufbau des Landes Berlin mit Aufgaben, Organe und Aufsichten,
  • Finanzwirtschaft der Bezirke (Globalhaushalte),
  • Rechtsgrundlagen der wirtschaftlichen Betätigung der öffentlichen Hand,
  • Rechtsformen der Regiebetriebe, Eigenbetriebe, Eigengesellschaften,
  • Rechtliche Gestaltung von Privatisierung und von Rekommunalisierung, u. a. Öffentliche Private Partnerschaften (ÖPP / PPP), Öffentlich-öffentliche Partnerschaften (ÖÖP).

Qualifikationsziele des Fachs

Die Studierenden

  • haben ihre zuvor erworbenen Kenntnisse des Allgemeinen Verwaltungsrechts in Teilgebieten des Besonderen Verwaltungsrechts vertieft;
  • können sich kompetent in einem kommunalen Kontext bewegen;
  • kennen die Rechtsgrundlagen und die praktischen Implikationen der kommunalen Selbstverwaltung;
  • können dieses Wissen auf die Besonderheiten des Stadtstaates Berlin übertragen, insbesondere auf den Status der Berliner Bezirke im Verhältnis zu den Senatsverwaltungen;
  • haben ein fundiertes Verständnis für die wirtschaftliche Betätigung der öffentlichen Hand, insbesondere den hierfür geltenden Rechtsrahmen;
  • können die verschiedenen rechtlichen Gestaltungsformen zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben innerhalb und außerhalb der Kernverwaltung differenzieren, gestalten und bewerten.

Verwendbarkeit des Fachs

Dieses Modul ist integraler Bestandteil des Curriculums des Bachelorstudiengangs "Public und Nonprofit-Management" und ermöglicht vertiefende Bezüge zu allen anderen Modulen des Curriculums.

Das Modul ist nur im Studiengang PuMa verwendbar.

Art der Prüfung/ Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten

  • Klausur, oder
  • Mündliche Prüfung, oder
  • Leistungstest.

Die konkreten Einzelheiten zu Prüfungsformen (und ggf. Anwesenheitspflicht) teilen die Lehrenden den Studierenden rechtzeitig, d.h. in der Regel in der ersten Sitzung der Lehrveranstaltung, spätestens jedoch drei Wochen nach Lehrveranstaltungsbeginn, verbindlich mündlich und schriftlich mit (§ 8 Abs. 1 u. Abs. 2 StuPrO PuMa).

Literaturangaben und Lernressourcen

Aktuelle Literaturhinweise werden zu Semesterbeginn im Rahmen des Lehrveranstaltungsplans gegeben.

Zusätzliche Informationen

Modulbeauftragte/r: Prof. Dr. Tomerius

Lehr- und Lernformen

Projektseminar

Voraussetzungen für die Teilnahme

Notwendige Voraussetzungen für die Teilnahme

  • Keine

Empfohlene Voraussetzungen für die Teilnahme

  • Erfolgreicher Abschluss der Module B01 bis B18.

Dozierende

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Antonio Leonhardt
Dozierende