Vorlesungsverzeichnis
Bankrecht
Inhalte des Moduls
Grundlagen Bankrecht und Kapitalmarktrecht (Funktion des Bankwesens, Abgrenzung zwischen Commercial und Investment Banking, Bedeutung des Kapitalmarktes bei der Finanzierung von Unternehmen, Finanzierung durch Anleihen und Aktien, Aufbau des weltweiten Bankwesens, Aufbau des deutschen Bankwesens, Grundzüge des öffentlichen Bankrechts, insbes. Bankaufsichtsrecht, Eigenkapitalunterlegung (Basel II + III) und Krise Eurosystem), Bankgeschäfte (AGB-Banken, Zahlungsverkehr, Abwicklung im Inter-Banken-Verhältnis, Einzelne Bankgeschäfte, Aufklärungs- und Beratungspflichten von Kreditinstituten), Girokonto (Kontokorrent, Funktion, Pfändung ins Kontokorrentkonto, Recht auf Girokonto und PKonto), Wertpapierrecht (Überblick über Wertpapiere und die Funktionen, Wechsel und Scheck als Mittel zur Erleichterung der Anspruchsdurchsetzung, insb. Wechselprozess, Aktie und Anleihe als alternative Finanzierungsform zum Kredit, Einsatz von Akkreditiven in der Exportfinanzierung), Kapitalmarktrecht (Produkte am Kapitalmarkt, Funktion der Börse, Recht des Primärmarktes am Beispiel der Finanzierung einer Aktiengesellschaft, Recht des Sekundärmarktes, Insiderrecht, Ad-hoc-Mitteilungen, Schadensersatz bei unrichtigen Angaben).
Qualifikationsziele des Moduls
Die Studierenden verstehen die Grundlagen des Bank- und das Kapitalmarktrechts (2). Sie besitzen ein Grundlagenwissen über das Wertpapierrecht (2). Die Studierenden sind in der Lage, die Verzahnung der neuen Wissensinhalte mit dem schon erworbenen Wissen und das Herstellen von Querverbindungen zu den anderen Modulen herzustellen (3). Die Studierenden sind in der Lage, die Bezüge zum Schuldrecht (z.B. Schadensersatzansprüche mit bankrechtlichen Anspruchsgrundlagen), und zurm Zwangsvollstreckungsrecht (z.B. Pfändungs- und Überweisungsbeschluss beim Kontokorrentkonto) zu analysieren (4). Sie können den Handlungsbedarf beim Kreditsicherungsrecht und Insolvenzrecht (z.B. im Zusammenhang mit der Absicherung von Rückzahlungsansprüchen aus Kredit) analysieren (4). Die Studierenden verfügen über Grundkenntnis zwischen dem Kapitalmarktrecht und dem Gesellschaftsrecht (z.B. im Rahmen der Vermittlung von aktienrechtlichen Grundlagenwissen im Kapitalmarktrecht) (1).