Vorlesungsverzeichnis
Allgemeines Vollstreckungsrecht
Inhalte des Moduls
I. Die Stellung der Forderungspfändung im Zwangsvollstreckungsrecht
1. Grundstruktur und Bedeutung der Forderungspfändung
2. Die Beteiligten bei der Forderungspfändung
3. Die Forderung als Objekt des Vollstreckungszugriffs
II. Pfändungsverfahren und Pfändungswirkungen
1. Antrag des Gläubigers und Pfändung durch Vollstreckungsgericht
2. Pfändungsbeschluss des Gerichts
3. Wirksamwerden der Pfändung
4. Wirkungen der Pfändung
5. Pfandverwertung durch Überweisung
III. Beispielhaft pfändbare und unpfändbare Geldforderungen
1. Kaufpreisforderung, § 433 Abs. 2 BGB
2. Darlehensforderung, § 488 BGB
3. Mietzinsforderung, § 535 Satz 2 BGB, § 851b ZPO
4. Lebensversicherungsansprüche, §§ 159 ff, 166 VVG
5. Steuererstattungsansprüche, § 46 Abs. 6, 7 AO
IV. Die Pfändung von Arbeitseinkommen
1. Allgemeines Pfändungsverfahren
2. Die Bestimmung des Arbeitseinkommens nach § 850 ZPO
3. Pfändbare und unpfändbare Bezüge nach § 850a ZPO
4. Berechnung des pfändbaren Betrages nach § 850c ZPO
5. Unterhaltsberechtigter mit eigenem Einkommen nach § 850c Abs. 4 ZPO
6. Pfändung durch Unterhaltsgläubiger nach § 850d ZPO
7. Zusammentreffen mehrerer Pfändungen und Abtretung
8. Die Pfändung von Sozialleistungen
V. Die Pfändung der Ansprüche aus einem Girokonto
1. Die gegenseitigen Ansprüche aus dem Girovertrag
2. Der Kontenpfändungsschutz nach § 850k ZPO
VI. Pfändung von Leistungsansprüchen und anderer Vermögensrechte (Überblick)
1. Pfändung des Anspruchs auf Übereignung einer beweglichen Sache nach § 847 ZPO
2. Pfändung des Anspruchs auf Übereignung eines Grundstücks nach § 848 ZPO
3. Pfändung sonstiger Vermögensrechte nach §§ 857 ff. ZPO Qualifikationsziele
Qualifikationsziele des Moduls
In diesem Wahlmodul werden den Studierenden aufbauend auf Modul 2 weiterführende Kenntnisse des Allgemeinen Zwangsvollstreckungsrechts vermittelt. Die Lehrveranstaltungen dieses Moduls vermitteln die Fähigkeit, das Vollstreckungsrecht in konkreten Fallgestaltungen anzuwenden. Abschnitte zur Mobiliarzwangsvollstreckung und insbesondere zur Forderungspfändung sollen die Vielgestaltigkeit des Vollstreckungsrecht aufzeigen und die Fähigkeit vermitteln, eigenständige Vollstreckungsstrategien unter Beachtung ökonomischer und zeitlicher Gesichtspunkte zu entwickeln.