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Vorlesungsverzeichnis

Grundstrukturen des Strafrechts - Grundstrukturen des Strafrechts SK1/4

Qualifikationsziele des Fachs

Fachkompetenz
Die Studierenden lernen die Bedeutung des Strafrechts im Rechtsstaat und seine Aufgabe als Schutz elementarer Rechtsgüter des Einzelnen und der Allgemeinheit kennen. Sie kennen das für das Strafrecht bedeutsame Gesetzlichkeitsprinzip und haben einen Überblick über die Rechtsfolgen einer Straftat. Die Studierenden kennen den Straftataufbau (einschließlich der Strafausschließungs- und Strafaufhebungsgründe sowie Prozessvoraussetzungen) und die unterschiedlichen Deliktsarten. Sie verfügen über Einzelwissen zu folgenden Themen:

Strafrechtlicher Handlungsbegriff

Kausalität und objektive Zurechnung

Vorsatz (§§ 15, 16 StGB) und Tatbestandsirrtum sowie deliktsspezifische subjektive Merkmale

Rechtfertigungsgründe:
- Grundsatz der Einheitlichkeit der Rechtsordnung: rechtfertigende Wirkung hoheitlicher und zivilrechtlicher Befugnisse (Behandlung einzelner Befugnisse
nur, soweit nachfolgend angegeben; siehe im Übrigen die Lehreveranstaltung 04.2 sowie die Lehrveranstaltungen zu POR und StPO)
- Notwehr (§ 32 StGB, mit Exkurs zu § 33 StGB)
- Rechtfertigender Notstand (§ 34 StGB, §§ 228, 904 BGB)
- Jedermann-Festnahmerecht (§ 127 Abs. 1 StPO)
- Selbsthilferecht (§§ 229, 230 BGB)
- Rechtfertigende und mutmaßliche Einwilligung Schuld
- Schuldfähigkeit (Altersstufen des StGB und JGG, §§ 20, 21, 323a StGB, actio libera in causa)
- Verbotsirrtum
- Erlaubnis- und Erlaubnistatbestandsirrtum
- Entschuldigender Notstand (§ 35 StGB)

§ 212 StGB und §§ 223, 224 StGB

Echte Unterlassungsdelikte, insbesondere § 323c Abs. 1 StGB

Unechte Unterlassungsdelikte

Fahrlässigkeitsdelikt

Methodenkompetenz
- Die Studierenden können die vorangehend aufgeführten Fachkenntnisse auf konkrete Sachverhalte anwenden.
- Sie können durch fachgerechte Subsumtion von Sachverhalten unter die strafrechtlichen Bestimmungen feststellen, ob und welches strafbare Verhalten
vorliegt.

Sozialkompetenz
- Die Studierenden können ihre rechtlichen Bewertungen und Entscheidungen zu Sachverhalten im Strafrecht überzeugend begründen.

Selbstkompetenz
- Die Studierenden verstehen die Aufgabe des rechtsstaatlichen Strafrechts als Schutz der Rechtsgüter des Einzelnen und der Allgemeinheit.
- Sie erkennen die verfassungsrechtlichen Grenzen des staatlichen Strafens, aber auch die Notwendigkeit einer wirksamen Anwendung der strafrechtlichen Bestimmungen. Daran orientieren sie sich in ihrer täglichen Arbeit.

Nächste Termine

Keine aktuelle Termine vorhanden!

Lehrveranstaltung (Serie) Mo., 09.10.2023 12:00 Uhr 16:00 Uhr 6A 016
Lehrveranstaltung (Serie) Do., 19.10.2023 08:00 Uhr 12:00 Uhr 6A 017
Lehrveranstaltung (Serie) Fr., 03.11.2023 10:00 Uhr 14:00 Uhr 6A 017
Lehrveranstaltung (Serie) Mi., 08.11.2023 12:00 Uhr 16:00 Uhr 6A 016
Lehrveranstaltung (Serie) Mo., 20.11.2023 14:00 Uhr 18:00 Uhr 6A 017
Lehrveranstaltung (Serie) Fr., 01.12.2023 08:00 Uhr 12:00 Uhr 6A 128
Lehrveranstaltung (Serie) Fr., 15.12.2023 08:00 Uhr 12:00 Uhr 6A 110
Lehrveranstaltung (Serie) Di., 19.12.2023 08:00 Uhr 12:00 Uhr 6A 017
Lehrveranstaltung (Serie) Fr., 12.01.2024 14:00 Uhr 18:00 Uhr 6A 017
Lehrveranstaltung (Serie) Do., 18.01.2024 08:00 Uhr 12:00 Uhr 6A 017
Lehrveranstaltung (Serie) Mo., 22.01.2024 12:00 Uhr 16:00 Uhr 6A 017
Lehrveranstaltung (Serie) Mi., 31.01.2024 10:00 Uhr 14:00 Uhr 6A 017
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Dozierende

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Benediktus Youn
Dozierende