Vorlesungsverzeichnis
Grundstrukturen des Strafrechts - Grundstrukturen des Strafrechts SK1/6
Qualifikationsziele des Fachs
Fachkompetenz
Die Studierenden lernen die Bedeutung des Strafrechts im Rechtsstaat und seine Aufgabe als Schutz elementarer Rechtsgüter des Einzelnen und der Allgemeinheit kennen. Sie kennen das für das Strafrecht bedeutsame Gesetzlichkeitsprinzip und haben einen Überblick über die Rechtsfolgen einer Straftat. Die Studierenden kennen den Straftataufbau (einschließlich der Strafausschließungs- und Strafaufhebungsgründe sowie Prozessvoraussetzungen) und die unterschiedlichen Deliktsarten. Sie verfügen über Einzelwissen zu folgenden Themen:
Strafrechtlicher Handlungsbegriff
Kausalität und objektive Zurechnung
Vorsatz (§§ 15, 16 StGB) und Tatbestandsirrtum sowie deliktsspezifische subjektive Merkmale
Rechtfertigungsgründe:
- Grundsatz der Einheitlichkeit der Rechtsordnung: rechtfertigende Wirkung hoheitlicher und zivilrechtlicher Befugnisse (Behandlung einzelner Befugnisse
nur, soweit nachfolgend angegeben; siehe im Übrigen die Lehreveranstaltung 04.2 sowie die Lehrveranstaltungen zu POR und StPO)
- Notwehr (§ 32 StGB, mit Exkurs zu § 33 StGB)
- Rechtfertigender Notstand (§ 34 StGB, §§ 228, 904 BGB)
- Jedermann-Festnahmerecht (§ 127 Abs. 1 StPO)
- Selbsthilferecht (§§ 229, 230 BGB)
- Rechtfertigende und mutmaßliche Einwilligung Schuld
- Schuldfähigkeit (Altersstufen des StGB und JGG, §§ 20, 21, 323a StGB, actio libera in causa)
- Verbotsirrtum
- Erlaubnis- und Erlaubnistatbestandsirrtum
- Entschuldigender Notstand (§ 35 StGB)
§ 212 StGB und §§ 223, 224 StGB
Echte Unterlassungsdelikte, insbesondere § 323c Abs. 1 StGB
Unechte Unterlassungsdelikte
Fahrlässigkeitsdelikt
Methodenkompetenz
- Die Studierenden können die vorangehend aufgeführten Fachkenntnisse auf konkrete Sachverhalte anwenden.
- Sie können durch fachgerechte Subsumtion von Sachverhalten unter die strafrechtlichen Bestimmungen feststellen, ob und welches strafbare Verhalten
vorliegt.
Sozialkompetenz
- Die Studierenden können ihre rechtlichen Bewertungen und Entscheidungen zu Sachverhalten im Strafrecht überzeugend begründen.
Selbstkompetenz
- Die Studierenden verstehen die Aufgabe des rechtsstaatlichen Strafrechts als Schutz der Rechtsgüter des Einzelnen und der Allgemeinheit.
- Sie erkennen die verfassungsrechtlichen Grenzen des staatlichen Strafens, aber auch die Notwendigkeit einer wirksamen Anwendung der strafrechtlichen Bestimmungen. Daran orientieren sie sich in ihrer täglichen Arbeit.
Nächste Termine
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Lehrveranstaltung (Serie) | Fr., 20.10.2023 | 12:00 Uhr | 16:00 Uhr | 6A 307 |
Lehrveranstaltung (Serie) | Mo., 30.10.2023 | 08:00 Uhr | 12:00 Uhr | 6A 101 |
Lehrveranstaltung (Serie) | Mi., 01.11.2023 | 16:00 Uhr | 20:00 Uhr | 6A 109 |
Lehrveranstaltung (Serie) | Fr., 17.11.2023 | 12:00 Uhr | 16:00 Uhr | 6A 307 |
Lehrveranstaltung (Serie) | Fr., 24.11.2023 | 12:00 Uhr | 16:00 Uhr | 6A 403/4 |
Lehrveranstaltung (Serie) | Fr., 01.12.2023 | 12:00 Uhr | 16:00 Uhr | 6A 421 |
Lehrveranstaltung (Serie) | Fr., 08.12.2023 | 12:00 Uhr | 16:00 Uhr | 6A 307 |
Lehrveranstaltung (Serie) | Fr., 15.12.2023 | 12:00 Uhr | 16:00 Uhr | 6A 307 |
Lehrveranstaltung (Serie) | Di., 09.01.2024 | 14:00 Uhr | 18:00 Uhr | Onlinelehre - synchron |
Lehrveranstaltung (Serie) | Fr., 19.01.2024 | 12:00 Uhr | 16:00 Uhr | 6A 307 |
Lehrveranstaltung (Serie) | Mi., 31.01.2024 | 16:00 Uhr | 20:00 Uhr | 6A 107 |
Lehrveranstaltung (Serie) | Fr., 02.02.2024 | 12:00 Uhr | 16:00 Uhr | 6A 307 |