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Vorlesungsverzeichnis

Strafverfahrensrecht I - Strafverfahrensrecht I SK1/1

Qualifikationsziele des Fachs

Fachkompetenz
Die Studierenden haben einen Überblick über die Ziele und die prägenden Grundsätze des Strafverfahrens (Legalitätsprinzip, Offizialprinzip, Akkusations- und Inquisitionsprinzip, Unschuldsvermutung, Grundsatz des fairen Verfahrens, Mündlichkeit und Öffentlichkeit, Beschleunigungsgebot).

Die Studierenden kennen:
- den Gang des Strafverfahrens, einschließlich:
- Prozessvoraussetzungen und Prozesshindernisse (insbesondere Strafantrag, öffentliches Interesse an der Strafverfolgung bei Privatklagedelikten,
Strafklageverbrauch, Verjährung, Immunität)
- die Verfahrensbeteiligten (inklusive sachliche und örtliche Zuständigkeit der Gerichte)
- besondere Verfahrensarten.

Die Studierenden beherrschen die Regelungen zur:
- Beschuldigtenvernehmung - in dem Zusammenhang vor allem die Belehrungspflichten, verbotene Vernehmungsmethoden, Aufzeichnung der
Vernehmung in Bild und Ton (§ 136 IV StPO) sowie die Besonderheiten des Jugendstrafverfahrens (§§ 67, 67a, 70a JGG)
- Zeugenvernehmung - dabei vor allem die Zeugenpflichten (Pflicht zum Erscheinen auf Ladung (mit besonderem Augenmerk auf § 163 III, IV StPO),
Wahrheitspflicht einschließlich der Bedeutung der §§ 145d, 153-162, 164, 258, 343 StGB), Zeugnisverweigerungsrechte nach §§ 52 ff. StGB (einschließlich der Ermittlung der Grade von Verwandtschaft und Schwägerschaft) und diesbezügliche Belehrungspflichten, Erfordernis der Aussagegenehmigung für Angehörige des öffentlichen Dienstes, Auskunftsverweigerungsrecht (§ 55 StPO) und entsprechende Belehrungspflicht, Wahllichtbildvorlage und Gegenüberstellung, Aufzeichnung der Vernehmung in Bild und Ton (§ 58a StPO) und Unterrichtung des Verletzten nach §§ 406i ff. StPO

Die Studierenden kennen folgende strafprozessuale Maßnahmen:
- Maßnahmen auf der Grundlage der Ermittlungsgeneralklauseln (§§ 161 I 1, 163 I 2 StPO)
- Maßnahmen zur Identitätsfeststellung (§§ 163b, 163c StPO), einschließlich der Bedeutung des § 111 OWiG in dem Zusammenhang
- erkennungsdienstliche Maßnahmen bei dem Beschuldigten (§ 81b StPO)
- Haft-, Vorführ- und Unterbringungsbefehle (einschließlich der Besonderheiten des Jugendstrafrechts (§§ 71, 72 JGG)), Verhaftung
- vorläufige Festnahme, Vorführung, Sicherheitsleistungen
- Fahndung
- Festhalten von Störern (§ 164 StPO).

Die Studierenden haben verstanden, dass die Beweiserhebung im Ermittlungsverfahren der Vorbereitung der Beweiserhebung im Hauptverfahren dient. Dies kann durch den Besuch einer strafgerichtlichen Hauptverhandlung im Rahmen einer Exkursion praktisch veranschaulicht werden. Die Studierenden können beschreiben, was unter den Begriffen Streng- und Freibeweisverfahren zu verstehen ist. Auch sind sie mit Beweiserhebungs- und Beweisverwertungsverboten vertraut.

Methodenkompetenz
- Die Studierenden verstehen, dass jeder Eingriff in die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger einer Rechtfertigung bedarf und es sich bei den
strafverfahrensrechtlichen Regelungen um „konkretisiertes Verfassungsrecht“ handelt.
- Sie sind in der Lage, strafprozessuale Maßnahmen von solchen des Gefahrenabwehrrechts zu unterscheiden.
- Die Studierenden verknüpfen genuin strafverfahrensrechtliche Begriffe (z.B. Verdacht, Straftat von erheblicher Bedeutung) mit den Straftatbeständen, die Gegenstand des Moduls 04 sind.
- Sie haben die prägende Systematik der Eingriffsgrundlagen - die Unterscheidung zwischen Ermittlungsgeneralklauseln einerseits und Spezialbefugnissen andererseits - verinnerlicht und können zwischen dem „Ob“ und dem „Wie“ der Durchführung einzelner Maßnahmen unterscheiden.

Sozialkompetenz
Die Studierenden sind in der Lage, strafprozessuale Maßnahmen gegenüber den Kolleginnen und Kollegen und Bürgerinnen und Bürgern rechtlich nachvollziehbar zu begründen.

Selbstkompetenz
Die Studierenden sind dazu befähigt, Gesetzestexte und strafgerichtliche Entscheidungen zu lesen, zu verstehen und eine kritische Position dazu einzunehmen. Sie haben die „Doppelfunktion“ als Ermittler*in und Beweismittel verinnerlicht.

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Lehrveranstaltung (Serie) Di., 24.10.2023 15:00 Uhr 19:00 Uhr 6A 318
Lehrveranstaltung (Serie) Di., 31.10.2023 15:00 Uhr 19:00 Uhr 6A 318
Lehrveranstaltung (Serie) Di., 07.11.2023 15:00 Uhr 19:00 Uhr 6A 318
Lehrveranstaltung (Serie) Di., 14.11.2023 15:00 Uhr 19:00 Uhr 6A 318
Lehrveranstaltung (Serie) Di., 21.11.2023 15:00 Uhr 19:00 Uhr 6A 318
Lehrveranstaltung (Serie) Di., 28.11.2023 15:00 Uhr 19:00 Uhr 6A 318
Lehrveranstaltung (Serie) Mi., 29.11.2023 15:00 Uhr 19:00 Uhr 6A 318
Lehrveranstaltung (Serie) Di., 05.12.2023 15:00 Uhr 19:00 Uhr 6A 318
Lehrveranstaltung (Serie) Di., 12.12.2023 15:00 Uhr 19:00 Uhr 6A 318
Lehrveranstaltung (Serie) Di., 19.12.2023 15:00 Uhr 19:00 Uhr 6A 318
Lehrveranstaltung (Serie) Di., 02.01.2024 15:00 Uhr 19:00 Uhr 6A 318
Lehrveranstaltung (Serie) Mi., 03.01.2024 15:00 Uhr 19:00 Uhr 6A 318
Lehrveranstaltung (Serie) Di., 16.01.2024 15:00 Uhr 19:00 Uhr 6A 318
Lehrveranstaltung (Serie) Fr., 19.01.2024 12:00 Uhr 16:00 Uhr 6A 308
Lehrveranstaltung (Serie) Di., 23.01.2024 15:00 Uhr 19:00 Uhr 6A 318
Lehrveranstaltung (Serie) Di., 30.01.2024 15:00 Uhr 19:00 Uhr 6A 318
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Johannes Timmel
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