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Vorlesungsverzeichnis

Kriminalistisches Denken und Vorgehen

Inhalte des Fachs

Einführung in die Kriminalistik:
- Kriminalistisches Denken und Vorgehen
- Determinanten der Ermittlungsführung
- Rechtliche Rahmenbedingungen
- Gesellschaftliche Rahmenbedingungen
- Personenbezogene Einflussvariablen

Beweisführung im Ermittlungsverfahren:
- Einführung in die Verdachts- und Beweislehre
- Beweise, Indizien und Ergebnisse von persönlichen Beurteilungsprozessen
- Theorie der Beweisführung
- Beweisführung im Rahmen von Straf-, Zivil- und Arbeitsgerichtsverfahren

Die kriminalistische Praxis von Polizei und Sicherheitsdiensten:
- Straftat, Strafanzeige und Strafantrag
- Maßnahmen an Tat- und Ereignisorten
- Befragung und Vernehmung
- Vorläufige Festnahme und Festhalten bei Tatverdacht
- Durchsuchung und sonstige Maßnahmen
- Erkenntnisgewinnung aus öffentlich zugänglichen Quellen

Grundlagen der Kriminaltechnik:
- Das Verhältnis von Kriminalistik zu Kriminaltechnik
- Einführung in die Kriminaltechnik
- Personenidentifizierung
- erkennungsdienstliche Behandlung allgemein
- Daktyloskopie
- DNA-Analyse
- Gesichtserkennung
- Elemente der klassischen Kriminaltechnik (Auszüge)
- Werkzeugspuren
- Dokumente, Urkunden und Schriften
- Elemente der naturwissenschaftlichen Kriminaltechnik (Auszüge)
- biologische Spuren (DNA-Analyse)
- chemische Spuren
- physikalische Spuren (Sprecherkennung, elektronische Daten.

Qualifikationsziele des Fachs

Zielsetzung des Moduls
Die Entstehung, Ausformung und Wahrnehmung von Kriminalität ist eng mit Konfliktpotenzialen und -linien auf individueller und gesellschaftlicher Ebene verzahnt. Das Management von Security Risiken erfordert daher Kenntnisse über entsprechende gesellschaftliche Tatbestände und ein auch theoretisch fundiertes Verständnis wesentlicher Entwicklungs- und Veränderungsprozesse. Kriminelle Handlungen stellen eine erhebliche Bedrohung für Unternehmen, ihre Mitarbeiter und Kunden dar und führen zu hohen materiellen und immateriellen Schäden. Entsprechendes gilt für Verbände und Hilfsorganisationen wie auch für Kommunen. Maßnahmen zur Kriminalitätsverhinderung und -bekämpfung gehören folglich zu den vorrangigen Aufgaben des Risikomanagements. Die Studierenden sollen befähigt werden, Kriminalitätsrisiken zu erkennen, die Wahrscheinlichkeit ihres Eintritts und ihr Schadenspotenzial zu bewerten und mit geeigneten Maßnahmen und Strategien zu kontrollieren. Die Studierenden sollen weiterhin in die Lage versetzt werden, phänomenologische Kenntnisse in das strategische und taktisch-operative Sicherheitsmanagement einfließen zu lassen. Im Hinblick auf Ermittlungstätigkeiten im Rahmen dieser Aufgaben sollen sie Methoden und Ansätze der Informationsgewinnung und -aufbereitung sowie des Informations- und Fallmanagements kennen lernen. Sie sollen in der Lage sein, Ermittlungen qualifiziert einzuleiten und Beweismittel insbesondere für die Durchführung von Zivil-, Arbeitsgerichts- und Strafverfahren, zu sichern. Die in diesem Modul zu vermittelnden Wissensbestände, die Stärkung analytischer Fähigkeiten wie auch die Vertiefung methodischer Kenntnisse sollen zu einer generellen Erhöhung der Handlungskompetenz in den für das Sicherheitsmanagement relevanten Berufsfeldern beitragen. Dadurch soll auch eine wichtige Voraussetzung für Kooperationen „auf gleicher Augenhöhe“ mit staatlichen Akteuren gestärkt werden.

 

Kompetenzziele
Fachkompetenz
Die Studierenden

  • kennen die Bedeutung von Normen und ihre regelnde Funktion,
  • überblicken soziale Tatbestände und Entwicklungen und ihren Beitrag zur Entstehung von Kriminalität,
  • wissen, dass gelungene individuelle Reifungs- und Entwicklungsprozesse die Einhaltung von Normen fördern,
  • kennen wesentliche Ansatzpunkte und Theorien zu Erklärung von normverletzendem Verhalten,
  • überschauen das Spektrum relevanter Straftaten, können diese strukturieren und unterschiedlichen Ebenen und Bereichen zuordnen,
  • verstehen den Zusammenhang zwischen komplexen Produktionsketten, Vertriebssystemen und Kommunikationsprozessen auf der einen und vielfältigen und steigenden Kriminalitätsrisiken auf der anderen Seite,
  • können hinsichtlich der Entstehung, der Dynamik und den Folgen krimineller Handlungen zwischen Außen- und Innentätern unterscheiden, 
  • wissen um die Bedeutung von sexuellen Übergriffen und anderen Gewalthandlungen zwischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern,
  • kennen kriminalpräventive Möglichkeiten und Ansätze im betrieblichen Kontext und verstehen ihre herausragende Bedeutung,
  • verstehen, dass Prävention durch sanktionierende und insbesondere strafverfolgende Maßnahmen zu ergänzen ist,
  • kennen die Grundlagen und Elemente kriminalistischen Denkens und Vorgehens,
  • kennen kriminaltechnische Möglichkeiten und ihre Anwendung.

Methodenkompetenz
Die Studierenden

  • können die Relevanz von Entwicklungen und Ereignisse im Hinblick auf die objektive und subjektive Sicherheitslage abschätzen und mögliche Auswirkungen auf die Aufgabenfelder der betrieblichen, gewerblichen und kommunalen Sicherheit antizipieren,
  • können präventive Maßnahmen auf unterschiedlichen Ebenen sowie täter-, opfer- und situationsbezogen konzipieren,
  • sind in der Lage, Befragungen und investigative Interviews durchzuführen, zu dokumentieren und für eine Verwertung zu erschließen
  • können bei Security Vorkommnissen die Methodik des kriminalistischen Denkens und Vorgehens anwenden,
  • sind in der Lage, mögliche Beweismittel zu erkennen und zu sichern.

Sozialkompetenz
Die Studierenden

  • sind in der Lage, kriminalpräventive Maßnahmen adressatengerecht zu konzipieren und zu kommunizieren,
  • können die Erfolgsbedingungen für Awareness Programme, Whistle Blowing Modelle usw. kontextangemessen reflektieren,
  • können die Belegschaft als Partner bei der Tatortarbeit und Beweismittelsicherung gewinnen.

Selbstkompetenz
Die Studierenden

  • sind in der Lage, Security Policies eigenverantwortlich umzusetzen, auf ihre Effektivität hin zu bewerten und ggf. Verbesserungsansätze zu entwickeln,
  • können Security Ereignisse in ihrem Zuständigkeitsbereich analysieren und bewerten,
  • können bei Security Ereignissen beurteilen, ob staatliche Akteure hinzugezogen werden müssen,
  • beurteilen, entscheiden und handeln unter Beachtung fachlicher Standards, ethischer Grundsätze und rechtlicher Grenzen.

 

Art der Prüfung/ Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten

Klausur
Die Studierenden weisen in einer dreistündigen Klausur nach, dass sie das erforderliche Fachwissen für die Kriminalitätskontrolle im Rahmen des Sicherheitsmanagements erworben haben und in der Lage sind, Sachverhalte und Probleme aus dem Arbeitszusammenhang des Moduls in angemessener Weise zu analysieren, systematisch und unter Einbeziehung relevanten Wissens zu erörtern und Ansätze zu ihrer Lösung zu entwickeln. Die Aufgabenstellung bezieht sich auf einen Sachverhalt oder einen Fall, kann aber darüberhinausgehende Fachfragen umfassen. Die Inhalte aller drei Lehrveranstaltungen können Gegenstand der Prüfung sein. Die Modalitäten der Prüfungsleistung legt die verantwortliche Lehrkraft fest. Darüber informiert sie die Studierenden mit Beginn der Lehrveranstaltungen in geeigneter Weise.

Lehr- und Lernformen

Präsenzlehre

  • Lehrgespräch
  • kurze Übungen
  • begrenzte Gruppenarbeiten

Selbststudium

  • Nach- und Vorbereitung der Lehrveranstaltungen unter Nutzung der auf der Lernplattform eingestellten digitalen Medien
  • Erschließen zusätzlicher Quellen, insbesondere einschlägiger Lehrbücher und Fachliteratur

Nächste Termine

Lehrveranstaltung Fr., 17.05.2024 15:00 Uhr 19:00 Uhr 6A 108
Lehrveranstaltung Mi., 22.05.2024 12:00 Uhr 16:00 Uhr 6B 257
Lehrveranstaltung Do., 30.05.2024 14:00 Uhr 18:00 Uhr 6A 108
Lehrveranstaltung Fr., 07.06.2024 14:00 Uhr 18:00 Uhr 6A 318
Lehrveranstaltung Fr., 14.06.2024 08:00 Uhr 11:00 Uhr Onlinelehre - asynchron
Lehrveranstaltung Fr., 21.06.2024 14:00 Uhr 18:00 Uhr 6A 108
Lehrveranstaltung Do., 27.06.2024 13:00 Uhr 17:00 Uhr 6A 318
Lehrveranstaltung Fr., 05.07.2024 14:00 Uhr 17:00 Uhr 6A 318
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Dozierende

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Christian Martin
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