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Vorlesungsverzeichnis

Grundlagen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts

Inhalte des Fachs

Individuelles Arbeitsrecht:

  • gesetzliche Regelungen: BGB, GewO, HGB, Arbeitnehmerschutz (z.B. MuSchG), AGG, NachweisG, KSchG, Entgeltfortzahlungsgesetz etc.
  • Arbeitsverhältnis: Arbeitnehmerbegriff, arbeitnehmerähnliche Personen, befristete/unbefristete Arbeitsverhältnisse, Berufsausbildungsverhältnis
  • Schuldrechtliche Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis
  • Einstellung von Arbeitnehmern: Personalfragebogen, Abschluss des Arbeitsvertrages, faktische Arbeitsverhältnisse
  • Pflicht und Recht zur Arbeit: Direktionsrecht des Arbeitgebers, Haftungsfragen, Beurteilung des Arbeitnehmers
  • Arbeitszeitrecht
  • Lohnfortzahlungspflicht: Anspruchsgrundlagen, Lohn ohne Arbeit (inklusive Lohnfortzahlung im Krankheitsfall)
  • Beendigung von Arbeitsverhältnissen, insbesondere: Systematik der Beendigungsgründe: Tod des Arbeitnehmers, Aufhebungsvertrag, Zeitablauf bei befristeten Arbeitsverhältnissen, ordentliche und außerordentliche Kündigung, Kündigungsfristen
  • Kündigungsschutz nach dem KSchG und in besonderen Fällen (MuSchG, BetrVG), Betriebsübergang

Kollektives Arbeitsrecht:

  • Verfassungsrechtliche Grundlagen des Arbeitsrechts: Geltung der Grundrechte, insbesondere Schutzbereich von Art. 9 III GG
  • Koalitionen, Tarifverträge, Arbeitskämpfe (Überblick): Arbeitgebervereinigungen, Gewerkschaften, Tarifvertragsgesetz (TVG), Formen des Arbeitskampfes (Streik und Aussperrung)

Arbeitnehmermitbestimmung:

  • Aufbau der Betriebsverfassung nach dem BetrVG
  • Betriebsvereinbarung und Betriebliche Einigung
  • betriebliche Mitbestimmung

Mitbestimmung im Unternehmen (MitBestG, Überblick)

 

Qualifikationsziele des Fachs

Zielsetzung des Moduls
Die Studierenden sollen die rechtlichen Grundlagen des individuellen Arbeitsrechts beherrschen. Hierzu zählt zunächst das im Dienstvertragsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches angelegte Recht über Wesen, Eingehung und Beendigung sowie Inhalt des Arbeitsverhältnisses. Ferner erlangen sie Kenntnisse über den allgemeinen und besonderen Kündigungsschutz, Fragen der Lohnfortzahlung und der Berufsausbildung. Sie sind mit den wesentlichen Vorschriften des Arbeits- und Gesundheitsschutzes vertraut. Im Bereich des kollektiven Arbeitsrechts beherrschen die Studierenden die verfassungsrechtlichen und rechtlichen Grundlagen des Tarifvertragsrechts und des Arbeitskampfrechts sowie das Betriebsverfassungsrecht.

Kompetenzziele

Fachkompetenz
Die Studierenden

  • kennen die Bedeutung von arbeitsrechtlichen Normen und ihren regelnden Funktionsbereich,
  • überblicken Sachverhalte mit arbeitsrechtlichen Fragestellungen,
  • sind in der Lage, in strukturierter Form arbeitsrechtliche Fragestellungen zu bearbeiten,
  • kennen die für den täglichen Bedarf im Bereich des Sicherheitsmanagements einschlägigen arbeitsrechtlichen Normen, des Individual- und kollektiven Arbeitsrechts,
  • sind in der Lage, eine arbeitsrechtlich einwandfreie Personalplanung und -auswahl durchführen zu können,
  • sind in der Lage, sachgerechte Arbeitserträge unter Beachtung bestehender arbeitsrechtlicher Risiken gestalten zu können,
  • verstehen den Zusammenhang zwischen komplexen Regelungen des Grundverständnisses des Zivilrechts und den besonderen Regelungen des Arbeitsrechts in ihrer gesetzlichen Vielfalt,
  • können das erworbene Wissen um die Grundstrukturen des Arbeitsrechts auch auf ihnen bislang noch nicht bekannte Handlungsfelder, etwa im Bereich des Dienstrechts, übertragen.

Methodenkompetenz
Die Studierenden

  • sind in der Lage, die für die Lösung eines arbeitsrechtlichen Problems einschlägigen Rechtsnormen aufzufinden,
  • sind in der Lage, durch das Beherrschen einschlägiger arbeitsrechtlicher Auslegungsmethodik den Sinngehalt dieser Normen zu erfassen,
  • sind in der Lage, eigenständig arbeitsrechtliche Fragestellungen methodisch sachgerecht aufzuarbeiten,
  • können Kenntnisse über Grundstrukturen des Arbeitsrechts auch auf andere Rechtsgebiete übertragen,
  • haben die spezifisch arbeitsrechtliche Vorgehensweise bei der Lösung einschlägiger Rechtsprobleme mit hinreichender Sicherheit erlernt und verinnerlicht.

Sozialkompetenz
Die Studierenden

  • sind in der Lage, arbeitsrechtliche Lösungsvorschläge adressatengerecht zu konzipieren und zu kommunizieren,
  • können die Erfolgs- und Haftungsrisiken bei der Vornahme rechtsgestaltender Handlungen auf dem Gebiet des Arbeitsrechts mit Bezug zum Sicherheitsgewerbe kontextangemessen reflektieren,
  • können die Mitarbeiter ihres Unternehmens aufgrund ihrer arbeitsrechtlichen Kompetenz als Partner bei der sachgerechten Lösung arbeitsrechtlicher Fragen sowie der Konzeption arbeitsrechtlicher Ausgestaltung betrieblicher Perspektiven gewinnen.

Selbstkompetenz
Die Studierenden

  • sind in der Lage, arbeitsrechtliche Fragestellungen eigenverantwortlich aufzubereiten, auf ihre Bedeutung für den Geschäftsbetrieb hin zu bewerten und ggf. Verbesserungsansätze zu entwickeln,
  • können Ereignisse mit arbeitsrechtlichem Einschlag in ihrem Zuständigkeitsbereich selbständig analysieren und bewerten,
  • können eigenständig risiko- und haftungsminimierte Arbeitsverträge und Betriebsvereinbarungen entwickeln,
  • beurteilen, entscheiden und handeln unter Beachtung fachlicher Standards, ethischer Grundsätze und arbeitsrechtlicher Grenzen.

 

Art der Prüfung/ Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten

Klausur
Die Studierenden weisen in einer dreistündigen Klausur nach, dass sie das erforderliche Fachwissen für die Lösung arbeitsrechtlicher Fragestellungen mit Bezug zum Sicherheitsmanagement erworben haben und in der Lage sind, Sachverhalte und Probleme aus dem Arbeitszusammenhang des Moduls in angemessener Weise zu analysieren, systematisch und unter Einbeziehung relevanten Wissens zu erörtern und sachgerechte Ansätze zu ihrer Lösung zu entwickeln. Die Aufgabenstellung bezieht sich auf einen Sachverhalt oder einen Fall, kann aber darüberhinausgehende Fachfragen umfassen. Sämtliche Inhalte der ersten Lehrveranstaltung können Gegenstand der Klausur sein.

Lehr- und Lernformen

Präsenzlehre

  • Lehrgespräch
  • kurze Übungen
  • begrenzte Gruppenarbeiten

Selbststudium

  • Nach- und Vorbereitung der Lehrveranstaltungen unter Nutzung der auf der Lernplattform eingestellten digitalen Medien
  • Erschließen zusätzlicher Quellen, insbesondere einschlägiger Lehrbücher und Fachliteratur

Nächste Termine

Lehrveranstaltung (Serie) Di., 02.04.2024 14:00 Uhr 18:00 Uhr 6B 065
Lehrveranstaltung (Serie) Di., 09.04.2024 14:00 Uhr 18:00 Uhr 6B 065
Lehrveranstaltung (Serie) Di., 16.04.2024 14:00 Uhr 18:00 Uhr 6B 065
Lehrveranstaltung (Serie) Di., 23.04.2024 14:00 Uhr 18:00 Uhr 6B 065
Lehrveranstaltung (Serie) Di., 07.05.2024 14:00 Uhr 18:00 Uhr 6B 065
Lehrveranstaltung (Serie) Di., 14.05.2024 14:00 Uhr 18:00 Uhr 6B 065
Lehrveranstaltung Do., 16.05.2024 10:00 Uhr 14:00 Uhr 6B 065
Lehrveranstaltung Fr., 31.05.2024 14:00 Uhr 18:00 Uhr 6B 257
Lehrveranstaltung (Serie) Di., 04.06.2024 14:00 Uhr 18:00 Uhr 6B 065
Lehrveranstaltung Do., 06.06.2024 10:00 Uhr 14:00 Uhr 6B 065
Lehrveranstaltung (Serie) Di., 11.06.2024 14:00 Uhr 18:00 Uhr 6B 065
Lehrveranstaltung (Serie) Di., 18.06.2024 14:00 Uhr 18:00 Uhr 6B 065
Lehrveranstaltung (Serie) Di., 25.06.2024 14:00 Uhr 18:00 Uhr 6B 065
Lehrveranstaltung (Serie) Di., 02.07.2024 14:00 Uhr 18:00 Uhr 6B 065
Lehrveranstaltung (Serie) Di., 09.07.2024 14:00 Uhr 18:00 Uhr 6B 065
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Dozierende

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Prof. Dr. Henning Spinti
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