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Vorlesungsverzeichnis

Recht der betrieblichen Sicherheit

Inhalte des Fachs

Inhalte der Lehrveranstaltung „Recht der betrieblichen Sicherheit“

  • Anlagensicherheit nach BImSchG, Gentechnikrecht und Atomrecht
  • wichtige Durchführungsverordnungen zum BImSchG, insbesondere Störfallverordnung, 12. BImSchV)
  • Gewässerschutzrecht: Lagerung und Transport wassergefährdender Stoffe, Gewässerschutzbeauftragter
  • Abfallrecht: Umgang mit gefährlichen Abfällen, Abfall-nachweisverfahren und Abfallbeauftragter
  • Altlasten und Bodenschutzrecht: Untersuchungs- und Sanierungsverantwortlichkeit, Haftungsausgleich
  • Chemikalienrecht insbesondere Kennzeichnung und Umgang mit Chemikalien nach der Gefahrstoffverordnung
  • Gefahrgutrecht: Beförderung gefährlicher Güter auf Straßen, Schienen, Wasserwegen und in der Luft
  • Genehmigungsverfahren und Öffentlichkeitsbeteiligung

Qualifikationsziele des Fachs

Zielsetzung der Module 21 und 24
Im Modul 21 wählen die Studierenden zwischen den Rechtsgebieten „Recht der betrieblichen Sicherheit“ und „Sicherheitsrecht“, im Modul 24 zwischen „Kommunalrecht“ und „Unternehmensrecht“. Somit können die Studierenden jeweils einen unternehmensbezogenen oder einen sicherheitsgewerberechtlichen Schwerpunkt setzen. Dadurch wird ihnen die Möglichkeit eröffnet, ein spezifisches Qualifikationsprofil zu entwickeln.


Zielsetzung der Lehrveranstaltung „Recht der betrieblichen Sicherheit“

Im Themenschwerpunkt „Recht der betrieblichen Sicherheit“ werden die Studierenden aus der Sicht der betrieblichen Sicherheit mit den maßgeblichen nationalen und europarechtlichen Umweltvorschriften vertraut gemacht. Dadurch werden sie in die Lage versetzt, die betrieblichen Sicherheits- und Überwachungsfunktionen teils selbständig wahrzunehmen bzw. Aufgabenfelder kennen zu lernen, die speziellen Umwelt- und technischen Sicherheitsbeauftragten vorbehalten sind. Die Studierenden können einschlägige Vorschriften sowie Rechtsprechung deutscher und europäischer Gerichte im Hinblick auf ihre Relevanz für die betriebliche Sicherheit analysieren und bewerten.

Kompetenzziele der Lehrveranstaltung „Recht der betrieblichen Sicherheit“
Fachkompetenz
Die Studierenden kennen die zentralen, für die Praxis der betrieblichen Sicherheit relevanten Vorschriften des EU-Rechts (auch in seinen Verknüpfungen mit dem Völkerrecht) sowie des deutschen Bundes- und Landesrechts.

Methodenkompetenz
Die Studierenden sind in der Lage, typische Rechtsfragen aus dem Recht der betrieblichen Sicherheit mit den anerkannten juristischen Methoden eigenständig zu bearbeiten.

Sozialkompetenz
Die Studierenden können Rechtsfragen der betrieblichen Sicherheit im beruflichen Umfeld argumentativ überzeugend darstellen und vertreten.

Selbstkompetenz
Die Studierenden sind in der Lage, neue für die betriebliche Sicherheit relevante Rechtsentwicklungen (Rechtsprechung, Gesetzgebung) in ihrer Relevanz für die betriebliche Sicherheit eigenständig zu bewerten und für die Praxisanwendung zu beurteilen.

Art der Prüfung/ Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten

Kombinierte Prüfung, mündliche Prüfung

Mit einer Präsentation sollen die Studierenden die Ergebnisse der kontinuierlichen Arbeit an einer konkreten Aufgabenstellung vorstellen und nachweisen, dass sie in der Lage sind, unter Anwendung der vermittelten fachlichen, sozialen und personalen Kompetenzen komplexe Rechtsgebiete und Rechtsfragen zu analysieren. In einer etwa 10 Seiten umfassenden schriftlichen Ausarbeitung wird das Präsentationsergebnis dargestellt und mit den relevanten theoretischen und empirischen Grundlagen verknüpft.


Mündliche Prüfung: In einem modulabschließenden Prüfungsgespräch weisen die Studierenden nach, dass sie die vorgesehenen fachlichen und personalen Kompetenzen erreicht haben. Sie zeigen, dass sie in der Lage sind, Rechtsfragen zu beurteilen, Handlungserfordernisse darzustellen, sowie Ereignisse und Entwicklungen auf ihre Relevanz hin zu reflektieren.

Die verantwortliche Lehrkraft legt die Prüfungsform und die Modalitäten der Prüfungsleistung fest. Darüber informiert sie die Studierenden mit Beginn der Lehrveranstaltungen in geeigneter Weise.

Lehr- und Lernformen

Präsenzlehre

  • Lehrgespräch
  • Übungen
  • Gruppenarbeit

Selbststudium

  • Nach- und Vorbereitung der Lehrveranstaltungen unter Nutzung der auf der Lernplattform eingestellten digitalen Medien
  • Erschließen, Bearbeiten und Auswerten zusätzlicher Quellen

Nächste Termine

Lehrveranstaltung (Serie) Mi., 10.04.2024 12:00 Uhr 16:00 Uhr 6B 063
Lehrveranstaltung (Serie) Mi., 17.04.2024 12:00 Uhr 16:00 Uhr 6B 063
Lehrveranstaltung (Serie) Mi., 24.04.2024 12:00 Uhr 16:00 Uhr 6B 063
Lehrveranstaltung Mo., 29.04.2024 12:00 Uhr 15:00 Uhr 6B 063
Lehrveranstaltung (Serie) Mi., 15.05.2024 12:00 Uhr 16:00 Uhr 6B 063
Lehrveranstaltung (Serie) Mi., 29.05.2024 12:00 Uhr 16:00 Uhr 6B 063
Lehrveranstaltung (Serie) Mi., 05.06.2024 12:00 Uhr 16:00 Uhr 6B 063
Lehrveranstaltung Mo., 10.06.2024 12:00 Uhr 15:00 Uhr 6B 256
Lehrveranstaltung Mo., 17.06.2024 12:00 Uhr 15:00 Uhr 6B 259
Lehrveranstaltung (Serie) Mi., 19.06.2024 12:00 Uhr 16:00 Uhr 6B 063
Lehrveranstaltung (Serie) Mi., 26.06.2024 12:00 Uhr 16:00 Uhr 6B 063
Lehrveranstaltung (Serie) Mi., 10.07.2024 12:00 Uhr 16:00 Uhr 6B 063
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Prof. Dr. Thorsten Koch
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