Vorlesungsverzeichnis
Sicherheitsrecht
Inhalte des Fachs
Rechtsgrundlagen der Sicherheitsarchitektur in Deutschland:
- Polizeiorganisation auf Bundesebene
- Polizeiorganisation auf Landesebene
- Verfassungsschutz und Geheimdienste
Polizeirecht:
- Grundbegriffe
- Polizeiorganisation und polizeiliche Zuständigkeit
- polizeiliche Einzelmaßnahmen und polizeiliche Zwangsmaßnahmen
Grundlagen des Versammlungsrechts:
- Versammlungsbegriff und versammlungsrechtliche Grundbegriffe
- Zuständigkeiten
- Einzelmaßnahmen
Grundlagen des Straßen- und Wegerechts und des Rechts öffentlicher Park- und Grünanlagen:
- Grundbegriffe
- Zuständigkeiten
Grundlagen des Straßenverkehrsrechts:
- Grundbegriffe
- Zuständigkeiten
Halböffentliche Räume (insbesondere Bahnanlagen):
- Überblick über Rechtsvorschriften
- Sicherheitskooperationen
Luftsicherheitsgesetz:
- Rechtliche Rahmenbedingungen in der EU und ihre Konkretisierung in Deutschland
- Zuständigkeiten und Befugnisse
- Sicherheitskooperationen und Beleihung
Weitere ausgewählte Bereiche des Sicherheitsrechts
Qualifikationsziele des Fachs
Zielsetzung der Module 21 und 24
Im Modul 21 wählen die Studierenden zwischen den Rechtsgebieten „Recht der betrieblichen Sicherheit“ und „Sicherheitsrecht“, im Modul 24 zwischen „Kommunalrecht“ und „Unternehmensrecht“. Somit können die Studierenden jeweils einen unternehmensbezogenen oder einen sicherheitsgewerberechtlichen Schwerpunkt setzen. Dadurch wird ihnen die Möglichkeit eröffnet, ein spezifisches Qualifikationsprofil zu entwickeln.
Zielsetzung der Lehrveranstaltung „Sicherheitsrecht“
Im Themenschwerpunkt „Sicherheitsrecht“ erwerben die Studierenden grundlegende Kenntnisse in den Rechtsgebieten, die für Sicherheitspartnerschaften und Sicherheitskooperationen von öffentlichen Stellen und privaten Sicherheitsfirmen einschlägig sind. Sie sind mit den maßgeblichen Rechtsvorschriften vertraut, um eigenverantwortlich oder in Kooperation mit öffentlichen Stellen die übernommenen Aufgaben wahrzunehmen.
Kompetenzziele der Lehrveranstaltung „Sicherheitsrecht“
Fachkompetenz
Die Studierenden
- kennen die Grundlagen des allgemeinen Polizei- und Ordnungsrechts,
- haben einen Überblick über polizeiliche Befugnisse,
- sind mit der Organisation der Polizei und der Geheimdienste sowie weiterer Sicherheitsbehörden auf Bundes- und Landesebene vertraut,
- kennen die Grundlagen des Versammlungsrechts, Veranstaltungsrechts, Straßenverkehrs- und Straßenrechts,
- haben einen Überblick über das Luftsicherheitsrecht und ausgewählter weiterer Sicherheitsgesetze,
- sind mit den Sicherheitskooperationen im Verkehr, auf Bahnhöfen, in Flughäfen und in ausgewählten weiteren Bereichen vertraut,
- kennen Mehr-Ebenen-Systeme der Regulierung im Sicherheitsrecht.
Methodenkompetenz
Die Studierenden
- können in Sicherheitskooperationen die jeweiligen Aufgaben identifizieren,
- können Einsatzplanungen in Sicherheitskooperationen vornehmen,
- sind in der Lage, sich in neue Rechtsgebiete einzuarbeiten,
- können Sicherheitsgesetze analysieren.
Sozialkompetenz
Die Studierenden können
- mit Vertretern der öffentlichen Sicherheit fachlich angemessen kommunizieren,
- in Sicherheitspartnerschaften angemessen auf Störungen und Vergehen reagieren,
- ihre Aufgaben in Sicherheitspartnerschaften kommunikativ und rechtskonform erfüllen.
Selbstkompetenz
Die Studierenden
- können sich in wechselnden Berufsfeldern im Sicherheitsgewerbe schnell einarbeiten,
- sind flexibel in wechselnden Einsatzsituationen,
- können auf Augenhöhe in Sicherheitspartnerschaften agieren.
Art der Prüfung/ Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten
Kombinierte Prüfung, mündliche Prüfung
Mit einer Präsentation sollen die Studierenden die Ergebnisse der kontinuierlichen Arbeit an einer konkreten Aufgabenstellung vorstellen und nachweisen, dass sie in der Lage sind, unter Anwendung der vermittelten fachlichen, sozialen und personalen Kompetenzen komplexe Rechtsgebiete und Rechtsfragen zu analysieren. In einer etwa 10 Seiten umfassenden schriftlichen Ausarbeitung wird das Präsentationsergebnis dargestellt und mit den relevanten theoretischen und empirischen Grundlagen verknüpft.
Mündliche Prüfung: In einem modulabschließenden Prüfungsgespräch weisen die Studierenden nach, dass sie die vorgesehenen fachlichen und personalen Kompetenzen erreicht haben. Sie zeigen, dass sie in der Lage sind, Rechtsfragen zu beurteilen, Handlungserfordernisse darzustellen, sowie Ereignisse und Entwicklungen auf ihre Relevanz hin zu reflektieren.
Die verantwortliche Lehrkraft legt die Prüfungsform und die Modalitäten der Prüfungsleistung fest. Darüber informiert sie die Studierenden mit Beginn der Lehrveranstaltungen in geeigneter Weise.
Lehr- und Lernformen
Präsenzlehre
- Lehrgespräch
- Übungen
- Gruppenarbeit
Selbststudium
- Nach- und Vorbereitung der Lehrveranstaltungen unter Nutzung der auf der Lernplattform eingestellten digitalen Medien
- Erschließen, Bearbeiten und Auswerten zusätzlicher Quellen
Nächste Termine
Lehrveranstaltung | Mi., 03.04.2024 | 12:00 Uhr | 15:00 Uhr | 3.402 |
Lehrveranstaltung | Mi., 10.04.2024 | 12:00 Uhr | 15:00 Uhr | 6B 065 |
Lehrveranstaltung | Do., 02.05.2024 | 09:00 Uhr | 12:00 Uhr | 6A 018 |
Lehrveranstaltung | Mi., 08.05.2024 | 13:00 Uhr | 16:00 Uhr | 6A 109 |
Lehrveranstaltung | Mi., 15.05.2024 | 12:00 Uhr | 15:00 Uhr | 6A 320 |
Lehrveranstaltung | Mi., 22.05.2024 | 09:00 Uhr | 12:00 Uhr | 6A 102 |
Lehrveranstaltung | Mi., 29.05.2024 | 12:00 Uhr | 15:00 Uhr | 6A 320 |
Lehrveranstaltung | Di., 04.06.2024 | 12:00 Uhr | 15:00 Uhr | 6B 270 |
Lehrveranstaltung | Mi., 12.06.2024 | 12:00 Uhr | 15:00 Uhr | 6B 256 |
Lehrveranstaltung | Mi., 19.06.2024 | 12:00 Uhr | 15:00 Uhr | 6B 065 |
Lehrveranstaltung | Fr., 28.06.2024 | 11:00 Uhr | 14:00 Uhr | 6A 305 |
Lehrveranstaltung | Mi., 03.07.2024 | 12:00 Uhr | 15:00 Uhr | 3.402 |
Lehrveranstaltung | Fr., 12.07.2024 | 11:00 Uhr | 14:00 Uhr | 3.102 |
Lehrveranstaltung | Di., 16.07.2024 | 12:00 Uhr | 15:00 Uhr | 3.502 |
Lehrveranstaltung | Mi., 17.07.2024 | 12:00 Uhr | 15:00 Uhr | 3.102 |